1975 bis 2010

1977

Interessen der Bürger nicht beeinträchtigen.Dafür sprach sich im November 1977 im Lippstädter „Kolpinghaus“ der Landesjustizminister Dr. Diether Posser (+) aus, als er sich mit den politischen Möglichkeiten einer wirksamen Bekämpfung des Terrorismus auseinandersetzte. Mit im Bild der SPD-Stadtverbandsvorsitzende Eike Hovermann (links) und das Vorstandsmitglied Hans Zaremba (rechts).

Diether Posser gegen verschärfte Gesetze

Der brutale Terror des Jahres 1977 und die Politik der SPD

Der zum Beginn der 1970er Jahre mit Morden, Anschlägen und Entführungen begonnene blutige Terror der „Roten Armee Fraktion“ erreichte im Jahr 1977 mit den brutalen Tötungen von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dem Chef der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, sowie der Verschleppung und Tötung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und der Entführung des Lufthansa-Flugzeuges „Landshut“ von Palma de Mallorca nach Mogadischu seinen grausamen Höhepunkt. Doch die Bundesregierung mit dem Sozialdemokraten Helmut Schmidt als ihr Chef ließ sich nicht erpressen. Die Ereignisse des Jahres 1977 waren wohl die größte Herausforderung, der sich der SPD-Politiker als Bundeskanzler zu stellen hatte.

Rede und Diskussion

Es war der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Diether Posser, der sich im November 1977 im Lippstädter „Kolpinghaus“ in einer knapp einstündigen Rede und anschließenden ausgiebigen Diskussion mit den politischen Möglichkeiten einer wirksamen Bekämpfung des Terrors auseinandersetzte. Deutlich wandte sich der Jurist gegen die damals diskutierten Bestrebungen, im Zuge neuer Terrorakte eine verschärfte Gesetzgebung in die Wege zu leiten. Stattdessen trat der Landesminister an der Lippe dafür ein, vorhandene Möglichkeiten im Straf- und Prozessrecht voll auszuschöpfen.

Gesetze und Bürger

Der Patriot“ zitiert in seiner Ausgabe vom 25. November 1977 den aus Düsseldorf nach Lippstadt gekommenen SPD-Mann mit folgenden Worten: „Ich verspreche mir auch nichts von einer intensiven Überwachung der Gespräche zwischen Verteidiger und Mandanten, weil dadurch der Bürger beeinträchtigt würde.“ Im Kampf gegen den Terrorismus müsse der Staat, der das Gewaltmonopol besitze, zunächst seine Gesetze ernstnehmen, da sonst das Vertrauen seiner Bürger erschüttert werde. Allerdings dürfe er sich nicht erpressen lassen. „Er hat dem Sicherheitsbedürfnis seiner Bürger Rechnung zu tragen„.