Ausgabe November 2019: Vorschläge für die Stadtratswahl in 2020

Titelthema

Lippstadt am Dienstag, 24. September 2019: In der damaligen Mitgliederversammlung stellte sich David Sosna aus dem Lippstädter Norden vor, der inzwischen in die SPD aufgenommen wurde. Foto: Karl-Heinz Tiemann

Einladung mit vorläufiger Tagesordnung

für die parteiinterne Mitgliederversammlung des SPD-Ortsverein Lippstadt am
Freitag, 22. November 2019, 18.00 Uhr, „Altes Brauhaus“, Rathausstraße 12, Lippstadt

Zur obigen Zusammenkunft werden alle Mitglieder unseres SPD-Ortsvereins Lippstadt (Kernstadt und Cappel) mit nachstehender vorläufiger Tagesordnung eingeladen:

Tagesordnung und Informationen

1) Eröffnung, Beschlussfassung über die Tagesordnung und Einsetzung von zwei Mandatsprüfungs- und Zählkommissionen,
2) Wahl eines Personalvorschlages für die Wahl einer Kandidatin/eines Kandidaten der SPD für die Bürgermeisterwahl der Stadt Lippstadt am Sonntag, 13. September 2020, als Empfehlung für die am Donnerstag, 28. November 2019, 18.00 Uhr, „Kasino“, Südstraße 21, Lippstadt, anberaumte Delegiertenkonferenz des SPD-Stadtverbandes Lippstadt,
3) Wahl von Personal-Vorschlägen für die 17 auf die Kernstadt und Cappel entfallenden Wahlbezirke (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 24) nebst der persönlichen Vertreter/innen aufgrund des vom Wahlausschuss der Stadt Lippstadt am Dienstag, 22. Oktober 2019, eingeteilten Stadtgebietes in Wahlbezirke für die Wahl des Rates der Stadt Lippstadt am Sonntag, 13. September 2020, als Empfehlung für die am Donnerstag, 28. November 2019, 18.00 Uhr, „Kasino“, Südstraße 21, Lippstadt, anberaumte Delegiertenkonferenz des SPD-Stadtverbandes Lippstadt,
4) Wahl eines Vorschlages für die Rangfolge der Kandidatinnen und Kandidaten des SPD-Ortsvereins Lippstadt (Kernstadt und Cappel) als Empfehlung für die am Donnerstag, 28. November 2019, 18.00 Uhr, „Kasino“, Südstraße 21, Lippstadt, anberaumte Delegiertenkonferenz des SPD-Stadtverbandes Lippstadt,
5) Verschiedenes
Die vorgenannten Wahlen haben nach dem Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen zu erfolgen. Die vorgenannte Bestimmung beinhaltet, dass wahlberechtigt jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet und seine Hauptwohnung im Wahlgebiet – demzufolge in der Stadt Lippstadt – hat.

Hans Zaremba
Vorsitzender
Christine Goussis Karl-Heinz Tiemann
Stellvertretende Vorsitzende