Bundespolitik
Vereinbarungen
Der Koalitionsvertag beinhaltet nach der Erläuterung von Dr. Edgar Franke im Wesentlichen die nachstehenden Vereinbarungen: Die SPD wolle „den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf der Grundlage des Expertenbeirates in dieser Legislaturperiode so schnell wie möglich einführen“. Ebenso beabsichtige die SPD, die Betreuungsleistungen weiter auszubauen und auf alle Pflegebedürftigen auszudehnen. „Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis zu 45.000 Kräfte tätig sein.“ Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachpflege sowie die unterschiedlichen Betreuungsformen sollen besser und flexibler aufeinander abgestimmt werden. Die zehntägige Auszeit für Angehörige werde aufbauend auf der geltenden gesetzlichen Regelung mit einer Lohnersatzleistung analog des Kinderkrankengeldes gekoppelt. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten trete die SPD „für Personalmindeststandards im Pflegebereich ein und wolle die Pflegeberufe aufwerten“. Zudem wolle seine Fraktion, so der hessische SPD-Gesundheitspolitiker in Lippstadt, die Pflegeausbildung reformieren, und dies mit einer gemeinsamen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden Spezialisierung für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Verwirklicht werden sollen die Übereinkünfte aus dem schwarz-roten Regierungsprogramm durch die Pflegestärkungsgesetze I (das bereits am 1. Januar 2015 in Kraft tritt) und II (soll in 2016 beraten und Anfang 2017 wirksam werden).
Forderungen
Auch die Vorsitzende des Kreissozialausschusses, Susanne Helfrich aus Lippstadt, war in ihrem Statement für „bedarfsgerechte Ausbildungsplätze in der Pflege“ eingetreten, da auch kreisweit ein zunehmender Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal offenkundig sei. Darüber hinaus forderte die SPD-Politikerin aufgrund der nicht ausreichenden Datenlage eine dynamische Daten- und Faktenerhebung. Die mangelnde Infrastruktur in der Fläche verlange nach einer genügenden Sicherung des Unterbaus. Das fehlende interkommunale Entwicklungskonzept offenbare obendrein das Gebot für eine konzeptionelle Zusammenarbeit der Gemeinden und Städte.