Ausgabe Nr. 7/2009: Sozial und Demokratisch

Kommunalwahl

Kommunalwahl am Sonntag, 30. August

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Mai

Nach langem Hin und Her steht nun der Termin der Kommunalwahl fest. Die nächste Wahl der Vertretungen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und somit auch die des Rates der Stadt Lippstadt findet nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes von NRW am Sonntag, 30. August, statt. Die Vorsitzende des SPD-Landesverbandes und der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Kraft, erklärte zu den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs in Münster vom 26. Mai:

Entscheidungen

„Die SPD in Nordrhein-Westfalen respektiert die Entscheidungen der NRW-Verfassungsrichter. Sowohl bei der Festlegung des Wahltermins als auch bei der Abschaffung der Stichwahl ging es um die Überprüfung verfassungsrechtlicher Grenzen, die aus unserer Sicht überschritten wurden. Dies vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen, war politisch geboten. Gleichwohl sagen wir: Nicht alles was die Verfassung zulässt, ist auch politisch in Ordnung. Die große Mehrheit der Menschen in NRW will keinen weiteren Wahltermin, der die Steuerzahler auch noch 42 Millionen Euro zusätzlich kostet. Das belegen Umfragen. Und weit über 50.000 Bürgerinnen und Bürger aus Nordrhein-Westfalen haben sich inzwischen auf Unterschriftenlisten gegen einen isolierten Termin für die Kommunalwahl am 30. August ausgesprochen. Festzuhalten bleibt auch, dass die Prozessvertreter der Landesregierung in der mündlichen Anhörung in Münster einräumen mussten, Innenminister Wolf habe bei der Festlegung der Wahltermine stillos gehandelt und erprobte parlamentarische Spielregeln missachtet.“

Ermessensspielraum

„Es ist bedauerlich, dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber mit der Abschaffung der Stichwahl einen sehr weiten Ermessensspielraum bei der Wahlgesetzgebung zugebilligt haben. Als SPD in NRW halten wir an der Auffassung fest, dass eine Stichwahl notwendig ist, um ausdrücklich die demokratische Legitimation der zu wählenden Bürgermeister und Landräte zu stärken. Dass diese Sorge vor einer Aushöhlung der kommunalen Demokratie nicht von der Hand zu weisen ist, hat der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich gewürdigt. Schließlich hat er den Gesetzgeber angehalten, die Wahlverhältnisse darauf im Blick zu behalten, ob der erforderliche Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig gesichert ist. Auch daher ist sich die SPD zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen einig, dass wir gemeinsam nach der Landtagswahl 2010 die Stichwahl gesetzlich wieder einführen werden.“

Kommunalwahlkampf

Parteiöffentliche Sitzung des Ortsvereinsvorstandes am Dienstag, 30. Juni, 18.00 Uhr

Jetzt, wo endgültig feststeht, dass die Kommunalwahl (Sonntag, 30. August) und die Bundestagswahl (Sonntag, 27. September) nicht an einem gemeinsamen Wahltag durchgeführt werden, sind hinsichtlich der Aktivitäten des Lippstädter SPD-Ortsvereins für die beiden Wahlen noch einige Abstimmungen vorzunehmen. Diese sollen unmittelbar vor den Sommerferien in der parteiöffentlichen Vorstandssitzung am Dienstag, 30. Juni, 18.00 Uhr, im Haus des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) in Lippstadt, Bökenförder Straße 39, Lippstadt, erfolgen.

Armutsatlas

Dazu wird der Ortsvereinsvorstand beim DPWV von Thomas Assmann erwartet. Der seit 1998 für diesen Verband vor Ort tätige Geschäftsführer wird den Gästen aus der SPD die Strukturen und die Ziele des DPWV erläutern sowie die Erwartungen des Sozialverbandes an die Politik vortragen. Dabei dürfte auch der im Mai vom Hauptgeschäftsführer des DPWV, Dr. Ulrich Schneider, vorgestellte regionale Armutsatlas ein Thema sein.