Ausgabe Nr. 9/2013: Gesetzlicher Mindestlohn überfällig

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Gesetzlicher Mindestlohn überfällig

AfA unterstrich die SPD-Wahlaussage für den 22. September

Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8.50 Euro ist eine der zentralen Forderungen aus dem SPD-Programm für die Bundestagswahl am 22. September 2013. Diese Wahlaussage unterstrich vor den Ferien auch die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) mit einem eigens dazu am Rathaus angebotenen Infostand.

Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn muss her:Für diese Forderung aus dem SPD-Wahlprogramm richtete die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) vor den Sommerferien einen Informationsstand am Rathaus aus, wie dies von links nach rechts die drei Sozialdemokraten Josef Niehaus, Michael Althoff und Edmund Goldstein sichtbar demonstrieren. Foto: AfA Lippstadt

Herausforderung

Die Erklärung zum Mindestlohn ist kurz und eindeutig: Wer Vollzeit arbeitet, muss davon ordentlich leben können, ohne auf ergänzende Transferleistungen angewiesen zu sein. Zudem leisten Mindestlöhne Beiträge zur Stärkung der Binnennachfrage und sozialen Sicherungssysteme. „Deshalb ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro überfällig“, betont der AfA-Vorsitzende Edmund Goldstein mit Blick auf den seit den 1990er Jahren in Deutschland stark gewachsenen Niedriglohnsektor. Das gelte vor allem für Bereiche, in denen Tarifvertragsparteien nicht oder nur schwach präsent sind. „Über 6,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte arbeiten derzeit zu Niedriglöhnen“, gibt der AfA-Vizechef Michael Althoff zu bedenken und fügt hinzu: „Das ist mehr als jeder fünfte Arbeitnehmer.“ Rund 1,4 Millionen Beschäftigte würden neben dem Lohn zusätzliche Sozialleistungen beziehen, weil das Einkommen nicht zum Leben reiche. Diese Entwicklung stelle auch eine Herausforderung für den Staat dar, der unter einer Erosion der Einnahmebasis der Sozialversicherungen leide.