Ausgabe November 2015: Grünkohlabend zum Jahresabschluss

Kommunalpolitik

Zwei aufmerksame Beobachter im Erwitter Schlosshotel:Der Seniorenbeauftragte des Lippstädter SPD-Ortsvereins, Hans-Joachim Kühler (rechts), und Hans-Jürgen Sellmann, Ratsherr aus Erwitte. Fotos (2): Hans Zaremba

Steuereinnahmen und Kassenkredite

Zudem analysierte Rainer Stratmann die Lage der Kommunen zwischen Schuldenbremse und Investitionsstau. „Obwohl derzeit Rekordeinnahmen bei den Steuern registriert werden, steigen trotzdem die Kassenkredite zur Liquidität der Kommunen“, war sein rügender Befund. Überdies zog er mit Blick auf die nicht einfachen Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den sechzehn Bundesländern das Machtgleichgewicht zwischen Bund und Ländern in seine Betrachtungen ein. Denn bis Ende 2019 müssen die Regelungen zwischen den staatlichen Ebenen von neuem festgeschrieben werden. Zu diesem Zeitpunkt laufe auch der Solidarpakt aus, der vor allem die Finanzierung der ostdeutschen Länder gesichert habe. Da der bundesstaatliche Finanzausgleich daran gekoppelt sei, müsse auch er wieder verhandelt werden. „Es geht um viel Geld, es sind einige Dutzend Milliarden Euro, deren Zuordnung neu bestimmt werden muss“, betonte der Ruheständler aus Soest. Der engere Finanzausgleich zwischen den Ländern, der ein Volumen von derzeit 7,9 Milliarden Euro habe und die öffentliche Debatte präge, sei nur ein Teil davon.

Reformen unverzichtbar

Wichtiger als die Neuordnung zwischen den staatlichen Ebenen des Bundes und der Länder werde eine generelle Neuverteilung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sein, die zwar immer wieder diskutiert worden sei, so Rainer Stratmann, aber bislang noch keine Lösungen aufgezeigt habe. Dazu hatte im Sommer 2014 der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer Verlautbarung dringenden Handlungsbedarf bemerkt: „Das gegenwärtige Ausgleichssystem ist in seinen Strukturen älter als 40 Jahre. Eine Reform ist unverzichtbar, wenn wir den Auftrag des Grundgesetzes auf gleichwertige Lebensverhältnisse erfüllen wollen. Zielrichtung muss nicht der Wettbewerbsföderalismus, sondern der kooperative Föderalismus sein. Es muss flächendeckend ein gewisses vergleichbares Maß an öffentlichen Leistungen im Sinne der Daseinsvorsorge für die Bürger geben. Aus diesem Grund sollte ein reformierter Finanzausgleich in ein System eingebettet werden, das der Bedürftigkeit im Sinne eines erhöhten Bedarfs an öffentlichen Leistungen folgt und die jeweilige Aufgabenlast als Bemessungsgrundlage für eine Finanzzuweisung berücksichtigt. Die Entwicklung zeigt, dass zum Beispiel die Schere zwischen reichen und armen Kommunen, erfolgreichen Regionen und wirtschaftsschwachen immer stärker auseinanderdriftet. Teilweise vollzieht sich diese Entwicklung sogar innerhalb einzelner Bundesländer.