Ausgabe Juli 2019: Wahlprogramm und Personalfindung

Bundespolitik

Lippstadt droht ein Verlust von elf Millionen

Informationen zur Grundsteuer beim Forum der Friedrich-Ebert-Stiftung

Wenn bis zum Jahresende die durch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegte Grundsteuerneugestaltung nicht beschlossen worden ist, werde diese Einnahmequelle – rund 15 Milliarden Euro jährlich – für die Kommunen vollständig versiegen. Diese konkrete Gefahr für die ohnehin strapazierten Haushalte der Gemeinden und Städte zeigte das Mitglied des Bundestages aus dem Kreis Warendorf, Bernhard Daldrup, Mitte Juni beim Dialog der Friedrich-Ebert-Stiftung „Bauen, Mieten, Wohnen“ auf, als der SPD-Mann über den vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung verabredeten Kompromiss zur Grundsteuerreform informierte.

Lippstadt am Montag, 17. Juni 2019 (I):Die kommunalen Erwartungen an die Grundsteuerreform sind groß. Das ist auch den Abgeordneten aus den benachbarten Wahlkreisen Soest, Wolfgang Hellmich (links), und Warendorf, Bernhard Daldrup, bewusst, wenn der Bundestag im Herbst über die Reform der Grundsteuer zu befinden hat.

Tragbare Lösung muss rasch kommen

Für Lippstadt würde der Wegfall der Grundsteuer nach den Haushaltszahlen für 2019 einen Verlust von etwa 11 Millionen Euro im Jahr bedeuten. Lippstadt und alle anderen Kommunen werden es sich nicht leisten können, auf das Geld aus der Grundsteuer zu verzichten. Diese Abgaben werden von ihnen für die Infrastruktur in ihren Gebietskörperschaften benötigt. Da die bisherige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer nach inzwischen veralteten Werten verfassungswidrig ist, hat sich der Druck auf die Parlamentarier in Berlin enorm erhöht. Sie – und somit auch die Abgeordneten Wolfgang Hellmich aus Soest und Bernhard Daldrup aus Sendenhorst – müssen nun rasch eine tragbare Lösung finden, wenn sie Ärger mit den Kommunen vermeiden wollen. Die richterliche Entscheidung beruht auf den erwähnten, nicht mehr zeitgemäßen Einheitswerten für Grundbesitz. In Westdeutschland wurden sie zuletzt 1964 festgelegt, in Ostdeutschland im Jahr 1935. Unterdessen haben sich die Werte der Grundstücke verändert, abhängig von der Lage in Städten, Ballungsräumen und auf dem Land. Die eigentlich alle sechs Jahre vorgesehene Neubetrachtung erfolgte nicht. Kurzum: Es soll nun durch eine wertabhängige Ermittlung der Einheitswerte gerechter zugehen.