Verbote aufgrund der Coroana-Krise bleiben bestehen

Lippstadt am Samstag, 4. April 2020: So menschenleer wie auf diesem Foto ist die Marktstraße schon lange nicht mehr gewesen. Auch an anderen Stellen bot sich eine Woche vor Ostern um die Mittagszeit in der Innenstadt kein anderes Bild. Die Corona-Krise bestimmt auch in Lippstadt – wie in den meisten anderen Gemeinden und Städte in Deutschland – das öffentliche Leben.
Foto: Karl-Heinz Tiemann

Informationen der Stadt Lippstadt und der SPD

Mit der nachstehenden Presseveröffentlichung der Stadt Lippstadt vom 3. April 2020 wird nochmals betont, dass die Beschränkungen nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bis auf weiteres bestehen bleiben. Die Rücknahme der Allgemeinverfügungen der Stadt Lippstadt ändert nichts an dem weitreichenden Kontaktverbot, das Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt sowie weitere Maßnahmen, die beispielsweise die Gastronomie und den Einzelhandel sowie die Bereiche Sport und Freizeit betreffen.

 

Unterdessen hat die SPD-Bundestagsfraktion die Beschlüsse des Bundestages aufgelistet, mit denen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeitsplätze und Wirtschaft begrenzt und die Menschen vor sozialen Notlagen bewahrt werden sollen. Mehr dazu ist unter

www.spdfraktion.de/system/files/documents/wir-halten-zusammen.pdf

zu finden.

 

Weitere Informationen zur Corona-Krise werden auch an dieser Stelle zu gegebener Zeit mitgeteilt.

 

Coronaschutzverordnung des Landes sorgt für Klarheit – Einzelerlasse werden aufgehoben/ Rechtslage bleibt unverändert

Mit der Coronaschutzverordnung, die die Landesregierung NRW am 22. März 2020 erlassen hat, sind durch die Landesbehörde weitreichende Maßnahmen beschlossen worden, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Dazu gehören unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot, das Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt sowie weitere Maßnahmen, die beispielsweise Gastronomie, Einzelhandel und die Bereiche Sport und Freizeit betreffen.

 

Zu einem großen Teil waren diese Maßnahmen bereits vor dem 22. März 2020 über einzelne Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Kommunen ergangen und von diesen in so genannte Allgemeinverfügungen für die Anwendung vor Ort umgesetzt worden.

 

In der Verordnung des Landes sind jetzt sämtliche Sachverhalte geregelt, die Inhalt der verschiedenen Allgemeinverfügungen vom 14., 16., 17. und 18. März 2020 waren. Um eine einheitliche Rechtslage zu erreichen und diese für die Bürgerinnen und Bürger transparent und verständlich zu machen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher am 1. April einen Aufhebungserlass zu seinen bisherigen Weisungen erlassen. Damit werden örtliche Allgemeinverfügungen mit deckungsgleichen oder überschneidenden Regelungsbereichen zur Landesverordnung aufgehoben.

 

„An der aktuell gültigen Rechtslage und den damit verbundenen Regelungen und Maßnahmen ändert sich dadurch nichts“, stellt Joachim Elliger, Fachbereichsleiter Recht und Ordnung und Leiter des Krisenstabs bei der Stadt Lippstadt klar. „Der Aufhebungserlass dient lediglich der Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit der Einzelerlasse, die vor der Verordnung ergangen sind.“

 

Weiterhin Bestand haben auch die Allgemeinverfügungen zur Quarantäne von Reiserückkehrern aus Risikogebieten vom 19. März 2020, zum Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen vom 18. März 2020 sowie die Ausnahmen vom Betretungsverbot für medizinisches und pflegerisches Personal vom 20. März 2020.

 

Die Stadt Lippstadt setzt den Aufhebungserlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 1. April mit der Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 14., 16., 17. und 18. März 2020 mit sofortiger Wirkung um.