Corona-Pandemie trifft auch die Arbeit der SPD

Maßnahmen, um die Gesundheit zu schützen

Informationen der SPD-Bundestagsfraktion – aufgegriffen von Hans Zaremba

Der Bundestag hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und die Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Mit diesem Artikel werden einige dieser Beschlüsse aus einer Information der SPD-Bundestagsfraktion aufgegriffen, die Ende März 2020 veröffentlicht und in Gänze im Internet (www.spdfraktion.de/themen/schutzschirm-deutschland) protokolliert wurden.

 

Sicherung von Arbeitsplätzen

„Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze: Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind – und nicht wie sonst ein Drittel. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge komplett. Zusätzlich wird es Beschäftigten in Kurzarbeit ermöglicht, in Bereichen auszuhelfen, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 1. März 2020 ausgezahlt werden.“

Lippstadt am Samstag, 4. April 2020: Schnappschuss I aus der Fußgängerzone von einem Ladengeschäft acht Tage vor Ostern. Ein Bild, das vor Corona in Lippstadt kaum vorstellbar war.

 

Hilfen für Eltern und Familien

„Viele erwerbstätige Eltern und Sorgeberechtigte müssen derzeit mit den Folgen behördlicher Schul- und Kita-Schließungen klarkommen und in den meisten Fällen die Kinder zu Hause selbst betreuen. In dieser Lage müssen natürlich vorrangig Möglichkeiten zeit- und ortsflexiblen Arbeitens, wie etwa Homeoffice oder der Abbau von Überstunden oder Zeitguthaben genutzt werden. Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben.“