Bundespolitk

Bürokratischer Aufwand befürchtet
Der im münsterländischen Sendenhorst beheimatete ehemalige Kommunalpolitiker musste im „Kasino“ aber eingestehen, dass durch die von der bayerischen CSU beim Gipfel im Kanzleramt durchgesetzte Öffnungsklausel – wonach künftig die Länder 16 eigene Steuermodelle entwickeln können – ein bürokratischer Aufwand entstehe, der leicht vermeidbar gewesen wäre. Für das von den Koalitionären beabsichtigte Vorhaben muss jetzt das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden. Aufgrund der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, über die Union und Sozialdemokraten jedoch nicht verfügen, und der unerlässlichen Zustimmung des Bundesrates dürfte dies kein einfaches Unterfangen werden.
Spekulationen zurückdrängen
Aufgeworfen wurde in der öffentlichen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung von Bernhard Daldrup, Sprecher der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der SPD-Fraktion im Bundestag, auch die Wiedereinführung die Grundsteuer C. Auf sie hätten sich die Partner der gegenwärtigen Koalition verständigt. Mit dieser Besteuerung, die es von 1961 bis 1963 schon einmal gegeben hat, von baureifen, aber nicht bebauten Grundstücken beabsichtige man, mehr Bauland für die dringend begehrten neuen Wohnungen zu erlangen. Die Situation in den 1960er Jahren in der alten Bundesrepublik sei mit dem heutigen Angebots-Nachfrage-Verhältnis nach Wohnraum durchaus vergleichbar. Die SPD wolle, so der frühere Leiter des Amtes für Stadtentwicklung in Beckum, mit der Grundsteuer C neben der Mobilisierung von zusätzlichem Bauland, auch die Spekulation zurückdrängen. Es sei eine Unsitte, unentbehrliche Bauflächen in der Hoffnung auf höhere Gewinne über längere Zeit nicht veräußern zu wollen. Dem müsse die Politik mit ihren Möglichkeiten begegnen.
Hans Zaremba