Ausgabe Nr. 4/2013: 150 Jahre SPD: Ausstellung im Stadtmuseum

Bundespolitk

Profitierte von ihren Erfahrungen aus der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit in der SPD:Die Lippstädterin Claudia Griebel beim Aschermittwoch ihrer Partei im Gespräch über das Thema Bürgerversicherung mit dem Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz.

Innovationsfond

Deutlich setzte sich Cornelia Prüfer-Storcks auf der ASG-Bundeskonferenz auch für die Schaffung eines Innovationsfonds für Selektiv- und integrierte Versorgungsverträge ein. Da im Jahr 2008 für die vorgenannten Verträge die Anschubfinanzierung ausgelaufen ist, könnten die weiterhin dringend benötigten Mittel durch einen solchen Fond aufgefangen werden. Eine ergänzende Erläuterung der Verfasserin: Unter Selektivverträgen versteht man besondere Facharztverträge, die eine krankheitsbezogene gezielte Patienten-Versorgung ermöglichen sollen. Das kann ein Behandlungsvertrag für Alzheimer- und Demenzpatienten sein, um Wartezeiten an den Systemschnittstellen wie Haus- und Facharzt und im Krankenhaus zu umgehen und so eine qualitätsgesicherte flottere Behandlung zu bewirken.

Patientenstiftung

Dr. Stefan Etgeton, seit August 2012 Repräsentant der Bertelsmann-Stiftung und davor für die Verbraucherzentrale in Berlin tätig, analysierte die verschiedenen Instrumente der Information für und Mitbestimmung von Patienten. Alles zusammen forderte er eine Einrichtung einer Patientenstiftung, die institutionsübergreifend vom Gesetzgeber geschaffen werden sollte, um so die Patientenmitbestimmung zu einer festen Größe im Gesundheitssystem zu entwickeln. Dies unterstützte auch der wiedergewählte ASG-Bundesvorsitzende Armin Lang, der dazu Folgendes in einer Presseverlautbarung ausführte: „Alle Umfragen zeigen, kranke Menschen wollen mehr Sicherheit und verstehbare Transparenz in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Deshalb brauchen wir eine ‚Deutsche Patientenstiftung‘, getragen von unabhängigen Patientenorganisationen. Diese Stiftung muss die verstärkte Patientenmitwirkung bei Entscheidungen über Versorgungsangebote, die flächendeckende unabhängige Patientenberatung und eine auch von Laien verstehbare Qualitätstransparenz sicherstellen.“ Derzeit seien die Patientenmitwirkung und ihr Einfluss auf die Versorgungssicherheit und -qualität sehr bescheiden. Aktuelle Entwicklungen würden Änderungen verlangen. Die ASG-Bundeskonferenz forderte deshalb einstimmig, dass die bei den Patienten sehr angesehenen Institutionen und die hinter ihnen stehenden Träger, wie der Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BAG-Selbsthilfe), zukünftig ihre Befugnisse in einer Nationalen Patientenstiftung bündeln und sie auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung tätig werden.“